Erbrecht

Das Erbrecht regelt Fragen, die entstehen, wenn ein Mensch verstirbt, und zwar befasst es sich insbesondere mit der Problematik, was mit dem Vermögen des Erblassers passiert: Wer sind die Erben des Vermögens, inwiefern sind die Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmer an diesem zu beteiligen und wie sehen die Rechte, Ansprüche und Verpflichtungen dieser einzelnen Personenkreise aus?  

Auch bei diesen komplizierten Fragen ist es dringend zu empfehlen, einen spezialisierten und kompetenten Fachanwalt hinzuzuziehen, wobei Ihnen die Kanzlei ebenfalls für diese Bereiche durch eine entsprechende Beratung, aber auch (außer-)gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung steht.

 

 

Leistungen in diesem Bereich sind u.a. die

  • außergerichtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Erbrechts, wie z.B. für die Auseinandersetzung der Erben unterei-nander, des Erben im Verhältnis zum Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmer,
  • Vertretung und Betreuung in gerichtlichen Verfahren zur Abwehr bzw. Durchsetzung derartiger Ansprüche oder
  • Erarbeitung einer maßgeschneiderten Nachfolgeregelung für den künftigen Erblasser zur Streitvermeidung unter seinen Erben. 

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Rufen Sie bitte an unter +49 2045 - 41 45 41, oder nutzen Sie bitte das Kontaktformular.