In der Familienrecht und Erbrechts-Kanzlei Dr. Sollbach liegt ein edler Füller auf einem Blatt Papier

Die Rechtsgebiete
Familienrecht und Erbrecht

Die Rechtsgebiete

Mehr als nur Rechtsberatung

Bei dringenden Rechtsangelegenheiten zählt nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch die reibungslose und schnelle Abwicklung. Es werden hilfreiche Services rund um die Rechtsberatung geboten, wie zum Beispiel

  • kurzfristig anzuberaumende Besprechungstermine
  • zu flexiblen Uhrzeiten
  • mehrsprachige Rechtsberatung.

Die von der Kanzlei angebotenen Fachanwaltsgebiete im Erbrecht und Familienrecht.

Fachanwältin für Familienrecht

Vom Sorgerecht bis zum Scheidungsverfahren: Sie werden beraten und vertreten in allen Fragen des Familienrechts.

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt.

Gerade bei etwaig komplizierten Sachverhalten dieses Bereichs ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch einen spezialisierten und kompetenten Fachanwalt zu setzen. In dieser Kanzlei werden Sie eine entsprechende Beratung, aber auch eine (außer-)gerichtliche Vertretung vorfinden.

Leistungen in diesem Bereich sind u.a. die
  • Außergerichtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts, wie z.B. Unterhalts-, Umgangs- oder Sorgerechts,
  • Vertretung und Betreuung im Scheidungs(-folgesachen)verfahren
  • Erarbeitung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Fachanwältin für Erbrecht

Von den Pflichtteilsansprüchen bis hin zur Testamentsvollstreckung: Das Erbrecht regelt Fragen, die entstehen, wenn ein Mensch verstirbt, und zwar befasst es sich insbesondere mit der Problematik, was mit dem Vermögen des Erblassers passiert.

Wer sind die Erben des Vermögens, inwiefern sind die Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmer an diesem Vermögen zu beteiligen und wie sehen die Rechte, Ansprüche und Verpflichtungen dieser einzelnen Personenkreise aus?

Auch bei diesen komplizierten Fragen ist es dringend zu empfehlen, einen spezialisierten und kompetenten Fachanwalt hinzuzuziehen, wobei Ihnen die Kanzlei ebenfalls für diese Bereiche durch eine entsprechende Beratung, aber auch (außer-)gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung steht.

Leistungen in diesem Bereich sind u.a. die
  • außergerichtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Erbrechts, wie z.B. die Auseinandersetzung der Erben untereinander, des Erben im Verhältnis zum Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmer,
  • Vertretung und Betreuung in gerichtlichen Verfahren zur Abwehr bzw. Durchsetzung derartiger Ansprüche oder
  • Erarbeitung einer maßgeschneiderten Nachfolgeregelung für den künftigen Erblasser zur Streitvermeidung unter seinen Erben.

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